Kurz erklärt
Abberufung beendet das Verwalteramt der bisherigen Hausverwaltung. Bestellung ernennt die neue Verwaltung. Beides sind getrennte Beschlüsse der Eigentümerversammlung – oft werden sie in derselben Sitzung gefasst.
Zusätzlich muss der alte Verwaltervertrag gekündigt oder auslaufen – Vertrag und Beschluss greifen ineinander.