Kurz erklärt
Abberufung beendet das Verwalteramt der bisherigen Hausverwaltung. Bestellung ernennt die neue Verwaltung. Beides sind getrennte Beschlüsse der Eigentümerversammlung – oft werden sie in derselben Sitzung gefasst.
Zusätzlich muss der alte Verwaltervertrag gekündigt oder auslaufen – Vertrag und Beschluss greifen ineinander.
Beispiel
In einer Versammlung stimmen die Eigentümer: Beschluss 1 – alte Verwaltung abberufen. Beschluss 2 – Schad & Nebauer bestellen. Parallel läuft die Kündigung des alten Verwaltervertrags zum Monatsende.