Verwaltung wechseln
wir begleiten Sie.

Ob ordentliche Kündigung, einvernehmliche Beendigung oder Vertragsende – wir klären mit Ihnen, welcher Weg am besten passt, und übernehmen zum vereinbarten Termin – in der Regel zu jedem Monatsanfang.

4 Schritte erklärt Zu jedem Monatsanfang möglich Kostenlose Erstberatung
0
Schritte beim
Verwalterwechsel
Jan
Übernahme am 1.
flexibel jeden Monat
149€
Erstberatung
unverbindlich

Leistung, die den Unterschied macht

Warum sich der Wechsel lohnt – das erwartet Sie danach, ohne Umwege und ohne Wartezeiten.

01 · Sofort startklar

Planbarer Start

Übernahme zu jedem Monatsanfang – sobald Beschluss, Kündigung der alten Verwaltung und Übergabe geklärt sind, ohne unnötige Übergangsphase.

02

Notdienst 7 Tage

An 7 Tagen der Woche erreichbar – wenn es wirklich dringend ist.

03

Telefon ohne Pause

Montag bis Freitag, 10:00–16:00 Uhr durchgehend – ohne typische Mittagspause. Anders als bei vielen Verwaltungen legen wir nicht zwischendurch auf.

04

Zukunftsgerichtet

Innovation statt Status quo – mit LumenOS als Betriebssystem Ihrer Verwaltung.

05

Jung

Frische Ideen, kurze Wege – ohne verstaubte Strukturen aus dem letzten Jahrzehnt.

06

Zuverlässig

Kurze Kommunikationswege, klare Prozesse – Ihre Anliegen werden zügig bearbeitet.

Was WEGs in München wirklich bremst

Viele WEGs wollen wechseln, weil an drei Stellen dauerhaft etwas hakt. Diese Muster sehen wir immer wieder – und genau hier setzen wir an.

Problem 01

Keine Transparenz – alles hinter verschlossenen Türen

Viele WEGs bekommen PDFs zum Download – und sonst Schweigen: kein Vorgangsstatus, keine Finanzen, keine Ahnung, was gerade läuft. Eigentümer müssen nachfragen, Beiräte springen ein – und aus Unsicherheit wird Misstrauen.

So geht es bei uns

Mit LumenOS sehen alle Eigentümer, was in ihrer WEG passiert: Rücklagenstände, laufende Vorgänge, Wartungspläne und Belegprüfung – live, nicht nur einmal im Jahr als PDF. Kein Nachhaken, kein Rätselraten. Transparenz ist bei uns Standard, nicht Ausnahme.

Problem 02

Keine Antwort, wenn es drauf ankommt

Wasserschaden, Heizungsausfall, Mangel am Gemeinschaftseigentum oder Rückfrage zur Abrechnung – Sie schreiben, warten, erinnern. Tage vergehen ohne verlässliche Rückmeldung. Beiräte springen ein, Eigentümer verlieren Vertrauen, aus einem Anliegen wird Dauerfrust.

So geht es bei uns

Feste Ansprechpartner pro Objekt – Sie wissen, wer zuständig ist. Überschaubare Betreuung statt überladener Aktenstapel. Meldungen bearbeiten wir spätestens innerhalb von 24 Stunden – und an 7 Tagen erreichen Sie uns über den Notdienst, wenn es dringend ist. In LumenOS sehen Sie den Stand Ihrer Anliegen – ohne Nachhaken.

Problem 03

Versammlungen, die nicht zu Ende führen

Vier Stunden Diskussion, Nebenkriegsschauplätze, persönliche Konflikte – und am Ende fehlen die eigentlichen Beschlüsse. Einzelne dominieren, die Verwaltung moderiert zu vorsichtig. Ergebnis: wenig Entscheidung, keine Richtung, keine Umsetzung.

So geht es bei uns

Die Eigentümerversammlung ist bei uns kein Pflichttermin, sondern der Entscheidungspunkt des Jahres. Wir bereiten sie strukturiert vor: klare Tagesordnung, verständliche Unterlagen, digitale Vorbereitung über LumenOS. Weil Belege ganzjährig geprüft werden, steht in der Versammlung weniger Papierkram an – und mehr Raum für das, was wirklich zählt.

Verwaltung wechseln – vier Wege

So läuft der Wechsel Schritt für Schritt – zuerst der Überblick, dann die rechtlichen Varianten im Detail.

Der Ablauf

Wechsel in 4 Schritten

Vier Schritte vom Erstgespräch bis zum Start – plus eine Extra-Kachel: welche Kündigungs- oder Beendigungsmöglichkeiten Ihrer WEG offenstehen. Details zu den vier Wegen direkt darunter.

1

Beraten & klären

Verwaltervertrag und Fristen prüfen – wir helfen bei der Einordnung. Ggf. Begehung und Angebot.

Beratung oder Angebot
4 Wege

Zum Kündigen

  • Einvernehmlich
  • Ordentlich
  • Vertrag läuft aus
  • Außerordentlich
Alle 4 Wege im Detail
2

ETV beschließen

Abberufung, Bestellung und Bevollmächtigung – die WEG entscheidet in der Versammlung.

Was beschlossen werden muss
3

Übergabe

Unterlagen, Konten und Vorgänge gehen von der alten zur neuen Verwaltung – wir übernehmen das.

Was wir übernehmen
4

Start bei uns

Zum 1. des Monats übernehmen wir – LumenOS, Ansprechpartner, Begrüßungsschreiben.

Übergabe & Start
Kurz-Check

Welcher Weg passt zu Ihrer WEG?

Drei Fragen – eine erste Einordnung. Ersetzt keine Rechtsberatung und keinen Blick in Ihren Verwaltervertrag.

Die vier rechtlichen Wege zur Beendigung – welcher zu Ihrer WEG passt, hängt vom Vertrag ab:

02

Ordentliche Kündigung

Die WEG kündigt zum nächsten möglichen Termin laut Verwaltervertrag – oft mit mehrmonatiger Frist zum Jahresende. In der Eigentümerversammlung beschließen Sie parallel Abberufung und Neubestellung.

Passt wenn: kein akuter Druck besteht, der Wechsel aber feststeht.

03

Vertrag läuft aus

Der Verwaltervertrag endet und wird nicht fortgeführt. Wichtig: Viele Verträge verlängern sich automatisch – ohne aktives Widersprechen bleibt die alte Verwaltung im Amt. Abberufung per Beschluss ist zusätzlich nötig.

Passt wenn: das Vertragsende bekannt ist und absehbar.

04

Außerordentliche Kündigung

Sofortige Beendigung bei wichtigem Grund – z. B. gravierende Abrechnungsfehler oder grobe Pflichtverletzungen. Der Grund muss objektiv schwer wiegen und nachweisbar sein.

Passt wenn: die Zusammenarbeit objektiv unzumutbar geworden ist und die WEG Schaden nimmt.

Unsicher, welcher Weg passt? Wir beraten Ihre WEG – auch bei der Kündigung der bisherigen Verwaltung und der reibungslosen Übergabe. Zurück zum Überblick in 4 Schritten · ETV-Beschlüsse · Leistungen · Beauftragung

Was Sie als WEG entscheiden müssen

Vertiefung zu Schritt 2 der Infografik: Der Verwalterwechsel ist eine Entscheidung der WEG in der Eigentümerversammlung – nicht eine Aufgabe für einzelne Eigentümer. Reihenfolge und Fristen können je nach Vertrag abweichen.

  1. Verwaltervertrag prüfen

    Beirat oder WEG klären Kündigungsfristen, Laufzeit und den frühestmöglichen Beendigungstermin beim bisherigen Verwalter. Ohne Blick in den Vertrag verpassen Sie leicht Fristen – viele Verträge verlängern sich sonst automatisch.

  2. Angebote einholen (falls nötig)

    Vergleichen Sie Leistungen und Konditionen – z. B. nach Begehung und schriftlichem Angebot. So gehen Sie informiert in die Versammlung.

  3. Eigentümerversammlung (ETV) einberufen

    Tagesordnung mit den nötigen Beschlussvorlagen vorbereiten – mindestens:

    • Abberufung der bisherigen Verwaltung (Beschluss der ETV)
    • Bestellung der neuen Verwaltung (Beschluss der ETV) – oft nach Vorstellung der Kandidaten in der Versammlung
    • Bevollmächtigung – wer im Namen der WEG den Verwaltervertrag unterzeichnen darf

    Abberufung, Bestellung und Bevollmächtigung sind getrennte Beschlüsse. Alle brauchen die erforderlichen Mehrheiten und eine ordnungsgemäße Ladung.

  4. Neue Verwaltung beauftragen

    Nach dem Bestellungsbeschluss schließen die in der ETV Bevollmächtigten den Verwaltervertrag mit der neuen Hausverwaltung. Erst dann ist die Beauftragung wirksam.

  5. Alte Verwaltung beenden

    Die WEG kündigt den bisherigen Verwaltervertrag fristgerecht – oder beendet ihn einvernehmlich bzw. außerordentlich, wenn der gewählte Weg das erfordert (siehe vier Wege oben). Abberufungsbeschluss und Vertragsbeendigung greifen ineinander – Termine sollten aufeinander abgestimmt sein.

  6. Übergabe zwischen den Verwaltern

    Unterlagen, Konten und laufende Vorgänge gehen von der alten an die neue Verwaltung über – zwischen den Verwaltern, nicht über einzelne Eigentümer. Details unter Übergabe & Start.

Hinweis: Das ersetzt keine Rechtsberatung. Bei unklaren Fristen, Streit mit dem bisherigen Verwalter oder außerordentlicher Kündigung lohnt sich anwaltlicher Rat für Ihre WEG.

So werden wir beauftragt

Konkret mit Schad & Nebauer – von Ihrer Anfrage bis zum Vertragsabschluss. Übergabe und Start danach unter Übergabe & Start.

  1. Kennenlernen & Angebot

    Sie kontaktieren uns – wir melden uns zeitnah, besichtigen das Objekt vor Ort und erstellen ein passgenaues Angebot inkl. Muster-Verwaltervertrag für Ihre WEG.

  2. Versammlung

    Vorstellung unserer Leistungen in der Eigentümerversammlung. Wir beantworten alle Fragen der Eigentümer.

  3. Beschluss

    Die WEG beschließt in der ETV die Bestellung – und in der Regel parallel die Abberufung der bisherigen Verwaltung. Der Beschluss wird protokolliert und ist Grundlage für den Vertrag.

  4. Vertrag

    Bevollmächtigte der WEG unterzeichnen den Verwaltervertrag – damit ist die Beauftragung wirksam.

  5. Start

    Zum vereinbarten Termin – in der Regel zum 1. des Monats – übernehmen wir. Übergabe und alles danach unter Übergabe & Start.

Übergabe & Start bei uns

Vertiefung zu Schritt 3 & 4 – nach dem Beschluss in der ETV übernehmen wir den Übergang. Sie müssen Unterlagen nicht selbst bei der alten Verwaltung abholen oder nachjagen.

Die Übergabe aller Unterlagen von der alten Verwaltung übernehmen wir. Wir stimmen uns mit dem bisherigen Verwalter ab, holen die Akten ab, prüfen die Vollständigkeit und fordern Fehlendes nach – Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern.

Für die WEG · durch uns

Was wir für Sie übernehmen

  • Kontakt und Abstimmung mit der bisherigen Verwaltung – Termine, Übergabe, offene Punkte
  • Übergabeprotokoll und Nachforderung fehlender Unterlagen, Konten und Belege
  • Prüfung, ob alles Wesentliche vorliegt (Verträge, Protokolle, Versicherungen, Wartungsunterlagen, Bankunterlagen …)
  • Übernahme laufender Vorgänge und offener Reparatur- bzw. Schadensfälle
  • Information aller Eigentümer über den Wechsel – neuer Ansprechpartner und Hinweise zu LumenOS
Für Sie persönlich

Was Sie als Eigentümer merken werden

  • Neuer Ansprechpartner – feste Zuständigkeit statt anonymer Hotline
  • Zugang zu LumenOS – Finanzen, Vorgänge und Dokumente der WEG digital einsehen
  • Begrüßungsschreiben – jeder Eigentümer erhält von uns ein Schreiben mit den wichtigsten Infos; bitte ausfüllen und zurücksenden (z. B. Kontaktdaten, LumenOS-Zugang, Bankverbindung für Lastschrift)

Das ist in der Regel Ihr einziger To-do beim Wechsel – den Rest der Übergabe übernehmen wir.

Wie möchten Sie uns erreichen?

Erst unverbindlich beraten lassen – oder direkt mit WEG-Details Begehung und Angebot anfragen.

Erst orientieren

Beratungsgespräch

30 Minuten am Telefon – Fragen klären, Ablauf verstehen, unverbindlich.

  • Wir rufen Sie zum gewählten Termin an
  • Ideal, wenn Sie erst wissen wollen, ob ein Wechsel passt
  • Kostenlos, ohne Verpflichtung
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  • Adresse, Einheitenzahl & Ihre Wünsche
  • Begehung vor Ort optional mit Terminwahl
  • Kostenlos, ohne Verpflichtung
  • Angebot innerhalb von 5 Minuten per E-Mail
  • Für WEGs ab 6 Einheiten
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