Ordentliche Kündigung
Die WEG kündigt zum nächsten möglichen Termin laut Verwaltervertrag – oft mit mehrmonatiger Frist zum Jahresende. In der Eigentümerversammlung beschließen Sie parallel Abberufung und Neubestellung.
Passt wenn: kein akuter Druck besteht, der Wechsel aber feststeht.